Abrechnung

Grundsätzlich kann jeder Patient bei uns Termine erhalten und unser Angebot wahrnehmen.

Zur Abrechnung können wir Ihnen folgendes anbieten:

1.Privatrezept

Abrechnungsgrundlage ist für uns der mit Ihnen vereinbarte Behandlungsvertrag. Sie erhalten zu Beginn der Therapieeinheiten die Preise die wie Ihnen nach Beendigung der Termine in Rechnung stellen werden.

Sie haben somit die Möglichkeit mit Ihrer Kasse zu klären, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Bitte haben Sie Verständiss, daß wir bei einer entstehenden Differenz keine individuellen Lösungen anbieten können.

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2. Heilpraktiker

Sie haben eine Zusatzversicherung für Heilprakitker?

Wir können Ihnen eine Rechnung angelehnt an die Gebührenordung für Heilpraktiker erstellen, die Sie so einreichen können.

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3. Selbstzahlerleistung

Selbstverständlich können Sie als unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Wir erstellen einen Befund und sprechen Ihnen eine Empfehlung für die  therapeutische Vorgehensweise aus. Wir sind zu jedem Zeitpunkt motiviert effektiv und zielführend zu arbeiten.

Bitte fragen Sie uns hierzu nach den Preisen und Möglichkeiten

So unschön die Entscheidung unsere Krankenkassenzulassung im Jahr 2019 abzugeben war, umso glücklicher sind wir nun, Ihnen eine ehrliche und qualitativ gute Therapie anbieten zu können.

Leider ist es innerhalb der Physiotherapie durch die politischen Maßnahmen innerhalb des Gesundheitswesens,  dem Arbeitsmarkt und den Vorgaben durch die Krankenkassen kaum noch möglich wirkungsvolle Therapie anzubieten.