PHYSIOTHERAPIE

PRIVATREZEPT

Als Privatpatient werden Ihnen die Kosten bei einer ärztlichen Verordnung von Ihrer privaten Krankenkasse erstattet. Je nach Vertrag ist ein Selbstbehalt möglich. Bitte beachten Sie daher, dass private Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen und Beihilfestellen (für Beamte) unter Umständen nicht zu 100 % die Rechnungskosten erstatten. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem zuständigen Versicherungs- bzw. Beihilfeträger. Rechnung & Bezahlung Sie bekommen nach der Behandlung eine Rechnung per Post zugeschickt mit den aufgeschlüsselten Leistungen nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Gesetzlich Versicherte bekommen eine Rechnung ohne Gebührenverzeichnis und Diagnose. Auf Rechnungen/Quittungen zur Vorlage beim Finanzamt dürfen aus Datenschutzgründen keine Diagnosen und Behandlungsziffern angegeben werden.

HEILPRAKTIKER

Durch unsere Zulassungen als Heilpraktiker, können Sie als Privatversicherter auch ohne ärztliches Rezept zu uns kommen. Bitte klären Sie aber rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse ab, welche Leistungen übernommen werden.

SELBSTZAHLER

Natürlich steht es ihnen offen all unsere Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

OSTEOPATHIE

Immer eine gute Idee: Ob zum Geburtstag, Jahrestag oder einfach so können Sie sich bei uns einen Gutschein über einen Betrag Ihrer Wahl ausschreiben lassen und Ihren Liebsten schenken. Dabei können Sie diesen Gutschein ausdrucken und bei uns aktivieren lassen. Genauere Informationen finden Sie in dem Dokument. Alternativ können Sie auch vorbeikommen oder anrufen, dann erledigen wir das für Sie. ( siehe Seite stefanie kriesl )